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Bilder zum Tölttag

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Unter Galerie findet Ihr wieder ein paar schöne Erinnerungen an vergangenen Sonntag.

By Ursula Stadtmüller | 24. Juli 2015 | In Aktuelle Mitteilung |
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Haftungsausschluss: Aufgrund eines Urteils des Landgerichts Hamburg [LG Hamburg (Az: 312 O 85/98)], welches die Verantwortung für den Inhalt verlinkter Webseiten dem Anbieter der Links zuschreibt: Der Islandpferdehof Lindenau distanziert sich ausdrücklich von denjenigen Inhalten fremder Angebote, auf die durch einen Link aus dieser Website verwiesen wird und die gegen Recht und Gesetz verstoßen.

Allgemeine Bedingungen für Lehrgänge und Unterricht: Für jede Veranstaltung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich, die entweder per E-Mail, Fax, oder postalisch mit den entsprechenden Anmeldeformularen erfolgen kann. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die AGB`s des Islandpferdehofes Lindenau an. Die Teilnahmegebühr muß bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto eingegangen sein. Bei Absage von Seiten des Veranstalters können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Ersatztermine werden in der Regel nicht gestellt. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich. Reitkarten - Termine müssen bis 24 Stunden vorher abgesagt sein, ansonsten gilt der Termin als wahrgenommen. Die Stunden finden bei jedem Wetter statt. Das Zuschauen bei den Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Die Teilnahme an Lehrgängen, sowie an Reitstuden erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstalter und Lehrgangsleiter schließen jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig aus. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im / am Stall und auf dem Reitgeländes sowie im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports auftreten eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht, bzw. der Schaden auf grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Für Kinder und Jugendliche, die selbständig reiten ist das Tragen einer Sturzkappe (DIN - Norm) Pflicht. Während der Reitstunden ist angemessene Reitbekleidung Voraussetzung. Minimalanforderungen: geschlossene feste Schuhe, geschlossene lange Hose und keine Spagettiträger Tops. Ohne angemessene Kleidung ist eine Teilnahme an den Reitstuden nicht möglich. Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Ein respektvolles Verhalten gegenüber den Tieren ist zu beachten, zu dem u. a. kein streicheln und füttern der Pferde zählen. Informieren Sie sich bitte über die Stallregeln, und halten Sie sich daran.

Allgemeine Bedingungen für die Pension: Die angegebenen Preise für die Einstellung eines Pferdes gelten ab einer Vertragslaufdauer von 3 Monaten. Mit Unterzeichnung des Einstellvertrages erkennt der Einsteller unsere Strallregeln und unsere Allgemeinen Bedingungen ausdrücklich an.